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Immobilie in Not

 

Häufig ist die Finanzierung einer Immobilie ein Auslöser für eine Überschuldung. Kann das Darlehen nicht mehr getilgt werden, kommt es zur Kündigung des Darlehens und später folgt im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung.

Nach der Zwangsversteigerung fordert die Bank die Restsumme vom Darlehensnehmer, sodass eine Überschuldung vorliegt. Es droht die Insolvenz.

 

Wenn die Immobilie in Gefahr ist, benötigen Sie rechtliche Beratung und Hilfe einer Anwaltskanzlei, denn es steht viel Geld auf dem Spiel.

 

Häufig gestellte Fragen bei Immobilie in Not:

 

Wie verhält es sich mit einer Immobilie in einer Privatinsolvenz?

Wird der Insolvenzantrag eingereicht, dann ist folgendes zu prüfen:

1. Handelt es sich um eine selbstbenutzte Immobilie?

2. Liegt der Verkaufswert der Immobilie unter dem Darlehenswert?

3. Ist die Rate für die Tilgung des Darlehens ähnlich hoch wie bei einer Mietzahlung?

In diesem Fall kann man die Immobilie aus dem Insolvenzverfahren wahrscheinlich herauslösen, sodass die Immobilie nicht zur Insolvenzmasse fällt. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

 

Kann ich nach der Kündigung des Darlehens durch die Bank ein Darlehen bei einer anderen Bank bekommen?

Dies ist äußerst schwierig. Es gibt diese Versprechen von Darlehensvermittlern, allerdings wollen diese Vermittler die Provision im Voraus! Vorsicht, vermutlich sind das keine seriösen Angebote!

 

Kann ich bei einer Zwangsversteigerung damit rechnen, dass die Immobilie zu dem Verkehrswert ersteigert wird?

Nein. Der ersteigerte Wert liegt meistens weit unter dem Verkehrswert.

 

Kann ich meine Immobilie durch einen Freund oder durch einen Verwandten ersteigern lassen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bevor Sie diesen Weg einschlagen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

 

Kann man die Immobilie auch freihändig veräußern?

Dies bedarf der Zustimmung der Bank. Hierzu sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

 

Ist die Bank berechtigt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, obwohl die Bank gekündigt hat?

Dies ist meist strittig und bedarf der rechtlichen Prüfung des Einzelfalls.  

Weitere Fragen beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.