Nachdem er von seiner Frau verlassen wurde, stellte der 38-jährige Schuldner fest, dass diese ihm einen großen Schuldenberg hinterlassen hat. Auch das Darlehen für das gemeinsam erworbene Haus konnte er nicht mehr tilgen. Die Bank kündigte das Darlehen und er stand kurz davor alles zu verlieren. Er kam zu uns, um seine Privatinsolvenz anzumelden.
Nach der Analyse der Situation, wurden Verhandlungen mit der Bank, also mit dem Hauptgläubiger, geführt.
Die Bank konnte davon überzeugt werden, dass auch für sie als Gläubigerin eine Privatinsolvenz nicht vorteilhaft ist. Die Bank änderte die Rückzahlungsbedingungen zu Gunsten des Schuldners. Auch die anderen Gläubiger waren vergleichsbereit, so dass das Insolvenzverfahren vermieden werden konnte.
Außerdem behielt er seine Immobilie, was bei einer Verbraucherinsolvenz in seinem Fall nicht möglich gewesen wäre.
Die Verhandlung mit den Gläubigern gehört zum aufwendigsten und wichtigsten Teil der Arbeit. Hierbei können die größten Erfolge für die Mandanten erzielt werden. Durch eine erhebliche Reduzierung der Schuldenlast wird der Grundstein für die Vermeidung der Privatinsolvenz gelegt. Durch viele Beispiele aus der Praxis wissen wir, dass der Schuldner selbst diese Reduzierung nicht annähernd so zielführend erreichen kann.
Wir helfen Ihnen gerne und stehen bei Rückfragen zur Verfügung.