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Falsche Widerrufsbelehrung mit finanziellem Vorteil für den Verbraucher.

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Widerrufserklärungen in vielen Kreditverträgen intransparent und daher rechtswidrig sind. Dabei können die Verbraucher den Widerruf tätigen, obwohl der Vertrag z. B. 2010 abgeschlossen wurde, da die Widerrufsfrist nicht einsetzte. Bei diesen Widerrufsinformationen geht es um sogenannte "Kaskadenverweise", die in den meisten Widerrufserklärungen zu finden sind. Dieses Urteil betrifft alle Verbraucherdarlehen, auch Immobiliendarlehen seit 2010.  

Gerne prüfen wir ob bei Ihrem Vertrag ein Fehler vorliegt. Sie könnten den Vertrag dann widerrufen und dadurch einen großen finanziellen Vorteil erhalten.